
Schöne Wohnung mit zwei Zimmern zwischen Augarten und Praterstern zu mieten
Aufgeteilt ist das Objekt wie folgt:
Vorraumbereich, Wohnzimmer mit Küchenbereich, Badezimmer mit Wanne und Waschmaschinenanschluss, separates WC, Schlafzimmer.
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig und fallen zusätzlich an.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Ich bitte um eine schriftliche Anfrage!
Die Wohnung ist ganzheitlich straßenseitig ausgerichtet. Ein Kellerabteil ist dem Objekt zugeordnet.
Die Anbindung an den öffentlichen Verkehr ist hervorragend: Die U2-Station „Taborstraße“ liegt in kurzer Gehdistanz und ermöglicht eine schnelle Verbindung in die Wiener Innenstadt sowie zu wichtigen Knotenpunkten. Ergänzend bieten mehrere Bus- und Straßenbahnlinien optimale Mobilität im gesamten Stadtgebiet.
In unmittelbarer Nähe stehen zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung – darunter Supermärkte, Feinkostgeschäfte, Cafés und Restaurants, die das lebendige, zugleich aber auch familiäre Flair des Viertels ausmachen. Der traditionsreiche Karmelitermarkt ist in wenigen Minuten erreichbar und bietet eine breite Auswahl an frischen Lebensmitteln und regionalen Produkten.
Für Erholung im Grünen sorgen die nahegelegenen Donaukanal-Promenaden, die zu Spaziergängen, Radfahrten und Freizeitaktivitäten einladen. Auch der Augarten, einer der schönsten Barockparks Wiens, ist bequem erreichbar und bietet großzügige Grünflächen sowie kulturelle Einrichtungen wie das Filmarchiv und das Augartenpalais.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.