
Wohnen zwischen Modenapark und Stadtpark
Die Wohnfläche von fast 117 m² gliedert sich folgendermaßen:
geräumiges und zentrales Vorzimmer, großzügige Wohnküche mit offener, voll ausgestatteter und komplett neuer Küche mit Insel, kleiner, weiterer Vorraum mit Waschmaschinenanschluss und Zugang zum Hauptbadezimmer mit Badezimmer mit Wanne, Dusche, Waschbecken und Toilette sowie zum Schlafzimmer 1, Schlafzimmer 2 mit Schranknische und Badezimmer en suite mit Dusche und Waschtisch, separates Gäste-WC mit Handwaschbecken und Abstellraum.
Die Wohnung ist mit einem schönen Eichenparkett und einer komplett neuen, modernen Küche mit Miele-Geräten ausgestattet.
Zusätzlich zur Gesamtmiete fallen monatliche Kosten von aktuell ca. € 103,09 brutto für die Heizung an. Diese werden als Akonto verrechnet.
Je nach Verfügbarkeit gibt es in der Garage Autostellplätze zu einer separaten monatlichen Miete von ca. € 200,00 brutto anzumieten.
Spar, Billa, eine Trafik, eine Garage sowie mehrere Restaurants und Cafés befinden sich in unmittelbarer Nähe. Der Modenapark sowie auch der Stadtpark laden zum Entspannen im Grünen, Spazieren, Joggen oder einfach nur zum Sonne tanken im Freien ein. Auch der Belvedere Schlossgarten liegt in unweiter Entfernung. Durch die Nähe zum Stadtpark findet man schnell und einfach zur U4, auch die U3/Wien-Mitte, S-Bahn sowie Buslinie 4 liegen in unweiter Entfernung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.