Zur Verfügung steht eine 4,5-Zimmer-Wohnung im Mezzanin mit ca. 264 m² Wohnfläche. Die Wohnung wird unbefristet vermietet.
Die Wohneinheit verfügt über folgende Raumaufteilung.
- Vorraum mit Platz für eine Garderobe
- separate Einbauküche
- Zimmer 1 mit ca. 16 m²
- Wohnbereich
- Essbereich
- Bad 1 mit Dusche und angrenzendem WC
- Zimmer 2 mit ca. 33 m²
- Zimmer 3 mit ca. 16 m²
- Bad 2 mit Badewanne und WC
- Zimmer 3 mit ca. 15 m²
- Bad 2 mit Dusche
- Hauswirtschaftsraum
Der spezifische Heizwärmebedarf liegt lt. Energieausweis bei 237,30 kWh/m²a, fgEE bei 1,35. Die aktuellen Betriebskosten können der Kostenaufstellung entnommen werden.
Bei der Ausstattung wurde auf hochwertige Materialien zurückgegriffen, die nicht nur elegant wirken, sondern auch bis ins Detail durchdacht wurden, um den Mietern höchsten Wohnkomfort zu bieten. Dazu zählen edle Eichenparkettböden, eine moderne Einbauküche und elegante Sanitärräume.
Der charmante Altbau besticht durch seine zentrale Lage in mitten der Weltstadt Wien. Zahlreiche Gassen mit netten Lokalen befinden sich in der unmittelbaren Umgebung und laden zum Verweilen ein. Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in der näheren Umgebung. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind ebenfalls binnen weniger Minuten fußläufig erreichbar.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.