3-Zimmer-Wohnung in 5202 Neumarkt - zur Miete

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Neuwertige 3-Zimmer-Wohnung mit Badewanne

Die wunderschön sanierte Wohnung befindet sich im Zentrum von Neumarkt, in einem revitalisierten Wohn- und Geschäftshaus.

Die Wohnung gliedert sich in:
- Vorraum
- Wohnküche - Küche wurde Anfang 2021 neu eingebaut
- 2 Schlafzimmer
- Bad mit Badewanne und Waschmaschinenanschluss

Zur Wohnung gehört ein Dachbodenabteil.

Der Ordnung halber wird festgehalten, dass ÖRAG Immobilien West als Doppelmakler tätig ist und ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Vermieter als Hausverwalter sowie aus regelmäßigen geschäftlichen Verbindungen hat.

Wohnfläche: 60,90 m²
Zimmer: 3,0
Gesamtmiete (brutto): 908,63 €
Objektnummer: 50503901

Ausstattung und Kosten

Ausstattung

Wohnfläche: 60,9 m²
Zimmer: 3,0
Stockwerk: 3
Heizungsart: Zentralheizung, Fernwärme
Mindestmietdauer (Jahre): 1
Befristung (Jahre): 3

Kosten

Nettomiete: 591,10 €
Provision: provisionsfrei für den Mieter
Betriebskosten (netto): 97,57 €
Ust: 91,14 €
Gesamtmiete: 908,63 €
Kaution: 2.730,00 €

Energieausweis & Zertifizierungen

HWB: 97 kWh/m2a
fgEE: 1,44

Lage

Neumarkt am Wallersee ist eine Stadtgemeinde im Nordosten des österreichischen Bundeslandes Salzburg mit 6626 Einwohnern.

Distanz

Autobahn: 10,00 km
Bus: 0,02 km
Einkaufsmöglichkeit: 9,36 km
Kindergarten: 0,49 km
Volksschule: 0,15 km
Gymnasium: 19,73 km

Rechtliche Hinweise

Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

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