Aus Rücksichtnahme auf die anderen Bewohner und aufgrund von feuerpolizeilichen Richtlinien zur Freihaltung von Fluchtwegen, ist eine Lagerung, bzw. das Abstellen von Gegenständen in den allgemeinen Teilen der Immobilie, wie z.B. im Stiegenhaus oder im Keller, nicht überall möglich. Bitte nutzen Sie dafür ausschließlich die dafür vorgesehenen Räumlichkeiten, wie z.B. einen Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum.