Ihr neuer Wohntraum ist wie folgt aufgeteilt:
- Vorraum mit ca. 3m²
- Küche inklusive Küchenzeile mit ca. 9m²
- Wohnzimmer mit ca. 26m²
- Schlafzimmer mit ca. 10m²
- Badezimmer mit Badewanne und WC
Die Wohnung ist ab 01.09.2025 verfügbar.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr und 3 Monate Kündigungsfrist.
Die aktuelle Vorschreibung für die Heizung beträgt 77,32€ brutto und ist in der Bruttomiete bereits enthalten.
Für die Erstellung des Mietvertrags fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 249,00€ an.
Bei den Fotos handelt es sich um Musterfotos.
Die Liegenschaft befindet sich in zentraler Lage des 17. Wiener Gemeindebezirks Hernals, direkt an der belebten Hernalser Hauptstraße. Die Umgebung ist durch eine hervorragende Infrastruktur, eine gute Verkehrsanbindung sowie eine Mischung aus Wohnen, Handel und Gastronomie geprägt.
Die öffentliche Anbindung ist ausgezeichnet: Direkt vor dem Gebäude verkehren die Straßenbahnlinien 43 und 9, die eine rasche Verbindung in die Wiener Innenstadt (ca. 15 Minuten bis zum Schottentor) sowie zu anderen Bezirken ermöglichen. Die S-Bahn-Station Hernals (S45) befindet sich nur wenige Gehminuten entfernt und bietet eine direkte Verbindung zu überregionalen Verkehrsnetzen.
Trotz der zentralen Lage bietet das Gebiet zahlreiche grüne Erholungsräume: Der Schwarzenbergpark, der Kongresspark sowie das nahe gelegene Wienerwaldgebiet sind schnell erreichbar und laden zu Spaziergängen, Sport und Freizeitaktivitäten ein.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.