in 5020 Salzburg
Die Wohnung befindet sich im 2. OG (ohne Lift) eines kleinen Geschäfts-/ Wohnhauses in der St.-Julien-Straße - Elisabethvorstadt ursprünglich errichtet um die Wende vom 19. zum 20. Jahrhundert. Die Wohnung zeichnet sich einerseits durch ihr klares, funktionales Raumkonzept, andererseits durch ihre sonnige Lage aus.
Raumaufteilung: Vorraum, großes Bad mit Waschmaschinenanschluss und Fenster, getrenntes WC, große sehr gut ausgestattete Küche (mit Fenster), 2 nebeneinander liegende, getrennt begehbare straßenabgewandte ruhige Wohnräume mit Blick zum Untersberg, jeder mit Ausgang auf den großen südseitigen Balkon.
Zur Wohnung gehört ein anteiliges Kellerabteil. Die Wohnung wird mittels Elektro-Nachspeicherheizung beheizt. Diese Kosten werden direkt von Salzburg AG verrechnet.
Die Immobilie befindet sich in einer sehr attraktiven und zentralen Lage in Salzburg. Die Umgebung zeichnet sich durch eine perfekte Kombination aus urbanem Flair und naturnaher Ruhe aus. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Restaurants sowie Cafés sind in wenigen Gehminuten erreichbar.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Öffentliche Verkehrsmittel sind direkt vor Ort, und die Innenstadt von Salzburg ist schnell und unkompliziert erreichbar. Zudem bieten nahegelegene Grünflächen und Parks angenehme Erholungsmöglichkeiten.
Diese Lage vereint Lebensqualität mit praktischer Infrastruktur – ideal für alle, die das Salzburger Stadtleben schätzen und gleichzeitig einen ruhigen Rückzugsort suchen.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.