
Wohnen im Neubau in Zentrumsnähe
Die Wohnung Top 2 erstreckt sich auf ca. 98 m² Wohnfläche sowie zusätzlich ca. 34 m² Freifläche (Garten + Terrasse) und zählt drei Zimmer - sie teilt sich wie folgt:
zentraler Vorraum, separates WC mit Handwaschbecken, Badezimmer mit Dusche, Wanne, Doppelwaschtisch, Handtuchheizung und Waschmaschinenanschluss, große Wohnküche mit Küchenzeile und geräumigen Abstellraum sowie mit Zugang zur Freifläche (Terrasse = ca. 23 m² und Garten = ca. 11 m²), Durchgang/Flur zu den privateren Räumen - Schlafzimmer 1 und Schlafzimmer 2 mit Schrankraum.
Alle drei Zimmer bieten Zugang zur Freifläche.
Die Wohnung ist mit schönem Parkett ausgelegt. Sie verfügt über eine Einbauküche. Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet.
Die Wohnung ist zur Gänze Richtung Hof und damit nach Nordosten und Nordwesten ausgerichtet.
Die Liegenschaft befindet sich im beliebten 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten, einer urbanen Wohngegend mit hervorragender Infrastruktur. Die Nähe zur Wiedner Hauptstraße sowie die gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz bieten eine optimale Verbindung in die Innenstadt und zu umliegenden Bezirken. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomiebetriebe und Grünflächen sorgen für hohe Lebensqualität in zentraler Lage von Wien.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.