Moderner Neubau zwischen Friedensbrücke und Julius-Tandler-Platz
Die Wohnung bietet folgende Aufteilung:
einladendes Vorzimmer, Wohnzimmer mit offener, modern ausgestatteter Küche und Zugang zur verglasten Loggia, Masterbedroom mit en-suite Duschbadezimmer, ein weiteres, hofseitiges Schlafzimmer mit Balkon, Badezimmer mit Wanne, WC und Waschmaschinenanschluss sowie ein praktischer Abstellraum.
Zusätzlich zur Gesamtmiete fällt ein monatliches Akonto für Heizung und Warmwasser in der Höhe von € 91,34 an.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht.
Die Wohnung ist mit hochwertigen Parkettböden, elegant verfliesten Sanitärräumen und einer modernen Komplettküche ausgestattet.
Ein Autoabstellplatz in der hauseigenen Tiefgarage kann zu einer monatlichen Miete von € 104,00 angemietet werden. Ein Kinderwagen- und Fahrradabstellraum steht ebenfalls zur Verfügung.
Durch die Nähe zur U-Bahn (U4 Friedensbrücke) und den Straßenbahnlinien 5, 33 und D, sowie zum Franz-Josefs-Bahnhof, ist die Wohnung bestens an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Geschäfte, um den täglichen Einkauf zu erledigen, befinden sich am nahe gelegenen Julius-Tandler-Platz bzw. in der Porzellangasse.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.