
Wohnen im Herzen Wiens
Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf ca. 102 m² und zählt drei Zimmer - sie teilt sich wie folgt:
großzügiger Vorraum mit kleinem Abstellraum und Gäste-WC mit Handwaschbecken, hofseitiges Schlafzimmer mit Badezimmer en suite (Dusche, Waschtisch, abgetrennter Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss), geräumige Wohnküche mit Einbau-Küchenzeile, zweites Schlafzimmer mit Schrankraum und Badezimmer en suite (Dusche, Doppelwaschtisch und WC).
Wohnküche und das nebenan gelegene Schlafzimmer sind südseitig, in Richtung Landhausgasse, ausgerichtet und damit ebenso weitestgehend ruhig.
Die Wohnung wurde vor wenigen Jahren generalisiert und nun zuletzt frisch ausgemalt. Daher erstrahlt sie wieder in wunderschönen Glanz. Hohe Räume, schöner Fischgrätparkettboden, moderne Fliesen in den Sanitärräumen, eine Tischler-Einbauküche mit Miele-Geräten und Flügeltüren verbreiten zugleich wunderbares Altbauflair und bieten modernen Wohnkomfort.
Es gibt im Gebäude einen Aufzug, welcher jedoch lediglich ein Stockwerk oberhalb der Wohnung hält. Die Wohnung ist damit nicht barrierefrei, sondern nur über ein paar Treppen erreichbar.
Zusätzlich zur Gesamtmiete fällt ein monatliches Akonto für Heizung und Warmwasser in Höhe von aktuell ca. € 170,52 brutto an.
Die Lage ist mit der Nähe zur Freyung und zum Burgtheater ausgezeichnet. Durch die Nähe zur U3-Station Herrengasse und zum Schottentor (U2) ist die Wohnung auch bestens an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Die zahllosen Geschäfte, Restaurants und Bars der Innenstadt befinden sich in unmittelbarer Umgebung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.