
Schöne 2-Zimmer-Wohnung zu mieten!
Die attraktive Wohnung befindet sich im 4. Obergeschoss eines Mehrparteienhauses am beliebten Flosslendplatz 3 in 8020 Graz. Mit einer Wohnfläche von rund 52,25 m² bietet sie ein durchdachtes Raumkonzept, das sowohl Singles als auch Paaren ein angenehmes Wohngefühl vermittelt. Die Wohnung wurde teilweise saniert und präsentiert sich in einem sehr gepflegten Zustand. Besonders hervorzuheben ist die neue, moderne Einbauküche, die sowohl funktional als auch optisch überzeugt und sich harmonisch in den Wohnbereich einfügt. Durch die Lage im 4. Stock ist die Einheit hell und freundlich, große Fenster sorgen für ein angenehmes Raumklima und viel Tageslicht.
Die Umgebung am Flosslendplatz zeichnet sich durch eine ausgezeichnete Infrastruktur aus – Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel, Lokale sowie Freizeit- und Erholungsangebote befinden sich in unmittelbarer Nähe. Damit vereint diese Wohnung eine ruhige, städtische Wohnatmosphäre mit bester Anbindung an das urbane Leben von Graz.
Gesamtmiete: € 755,00 (exkl. Strom)
Dusche
moderne Küche
Wohnzimmer
Schlafzimmer
Lift
Keller
Die Wohnung liegt in einer ausgezeichnet angebundenen Lage am Flöß‑lendplatz 3 in 8020 Graz und profitiert von sehr guter öffentlicher Erschließung. Direkt in der Umgebung befinden sich Haltestellen der Graz Linien mit Straßenbahn- und Busanbindungen.
So erreichen Sie sowohl das Stadtzentrum als auch andere Stadtteile schnell und komfortabel, was die Wohnung selbst für den Alltag mit öffentlichen Verkehrsmitteln ideal macht.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.