Schöne 2-Zimmer-Wohnung in Donaunähe in 3430 Tulln zu mieten
Diese attraktive 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Donau und überzeugt durch ihre ruhige Lage im Grünen sowie durch ein angenehmes Wohnambiente. Ein Tiefgaragenplatz im Haus sorgt für zusätzlichen Komfort.
Die Wohnung liegt im dritten Stock eines Hauses mit Lift und besticht durch ihre Helligkeit und sonnige Ausrichtung. Der großzügige Außenbereich (ca. 11 m²), bestehend aus einer Loggia und einem Balkon, ist sowohl vom Wohnzimmer als auch vom Schlafzimmer aus zugänglich.
Die Küche ist modern und vollständig ausgestattet. Im Badezimmer stehen Ihnen eine Badewanne, ein Waschbecken sowie ein Waschmaschinenanschluss zur Verfügung. Die Toilette ist separat vom Vorzimmer aus begehbar.
Für ein behagliches Wohnklima sorgt die Fußbodenheizung. Ein zugeordnetes Kellerabteil bietet zusätzlichen Stauraum.
Die Wohnung verfügt über eine Wohnnutzfläche von ca. 56 m² und ist mit hochwertigen Parkettböden ausgestattet. Die Mietdauer beträgt 5 Jahre.
Im Haus stehen den Bewohnern außerdem ein Fahrradabstellraum sowie ein Trockenraum zur Verfügung.
Zur monatliche Miete kommen noch € 103,90 für den Garagenplatz hinzu.
Raumaufteilung:
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer
- Küche
- Badezimmer
- WC
- Vorraum
- Kellerabteil
- Tiefgaragenplatz
Verkehrsanbindung:
Tulln liegt an der Schnellbahnstrecke Wien – St. Pölten, daher ist eine gute Verbindung in die Bundeshauptstadt sowie in die Landeshauptstadt von Niederösterreich gegeben.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.