
In einem gepflegten Neubau befindet sich im 3. Obergeschoß diese attraktive 1,5-Zimmer Wohnung mit folgender Aufteilung:
- Vorraum
- Wohnküche inklusive Einbauküche
- Schlafbereich
- Badezimmer
- Abstellraum
Es gibt KEINEN Waschmaschinenanschluss in der Wohnung, es steht die hauseigene Waschküche zu Verfügung.
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig und fallen zusätzlich an.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Die Wohnung ist mit einer modernen Einbauküche, hochwertigen Fischgrätparkettböden und neutralen Fliesen in den Sanitärräumen ausgestattet. Zur Beheizung dienen Strom-Radiatoren.
Die Immobilie befindet sich in der Bräuhausgasse 62 im 5. Bezirk Margareten, einer beliebten innerstädtischen Wohnlage mit gutem Mix aus urbanem Flair, klassischen Altbauten und vielfältiger Infrastruktur. Einkaufsmöglichkeiten, Cafés, Restaurants sowie Schulen und Kindergärten sind bequem zu Fuß erreichbar.
Die Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet: Die U4-Station Margaretengürtel sowie mehrere Straßenbahn- und Buslinien liegen in unmittelbarer Nähe. Der Hundsturm-Park und weitere begrünte Bereiche bieten Erholung direkt ums Eck. Insgesamt eine sehr zentrale, lebendige und gut angebundene Lage.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.