STUDENTENHIT! 1-Zimmer- Wohnung bei der KF-Universität.

Helle Wohnung bei der Universität Graz.

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STUDENTENHIT! 1-Zimmer- Wohnung bei der KF-Universität.

Die Dachgeschosswohnung befindet sich in einem charmanten Altstadthaus in der Heinrichstraße 39, 8010 Graz, direkt gegenüber dem RESOWI-Zentrum und in unmittelbarer Nähe zur Universität. Mit einer Wohnfläche von ca. 40 m² eignet sich die Wohnung ideal für Studenten.

Im Hinterhof stehen eine großzügige Grünfläche und ein überdachter Fahrradabstellplatz zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung. Die Wohnung umfasst 3 Zimmer, eine möblierte Küche, ein Badezimmer und ein separates WC. Ein Kellerabteil gehört ebenfalls zum Objekt. Die Wohnung befindet sich im 5.OG ohne Lift!

Nettomiete: € 376,52
netto BK: € 77,91
Gesamtmiete: € 499,87

Wohnküche
Bad mit Dusche
Kellerabteil

Wohnfläche: 39,55 m²
Zimmer: 1,0
Gesamtmiete (brutto): 499,87 €
Objektnummer: 109258261

Ausstattung und Kosten

Ausstattung

Wohnfläche: 39,55 m²
Zimmer: 1,0
Baujahr: 1899
Heizungsart: Zentralheizung, Fernwärme
Kellerabteil: Ja
Verfügbar ab: sofort
Mindestmietdauer (Jahre): 1

Kosten

Nettomiete: 376,52 €
Provision: provisionsfrei für den Mieter
Betriebskosten (netto): 77,91 €
Ust: 45,44 €
Gesamtmiete: 499,87 €
Kaution: 1.500,00 €

Energieausweis & Zertifizierungen

HWB: 90,68 kWh/m2a
fgEE: 1,61

Lage

Bushaltestelle ist ca. 200m entfernt.

Distanz

Autobahn: 5,50 km
Bus: 0,20 km
Flughafen: 10,04 km
Einkaufsmöglichkeit: 1,29 km
Kindergarten: 0,14 km
Volksschule: 0,68 km
Gymnasium: 0,85 km
Zentrum: 1,33 km

Rechtliche Hinweise

Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

Ihr Kontakt

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