Unbefristet WG taugliche 4-ZIMMER-WOHNUNG, NÄHE SCHUHMEIERPLATZ in 1160 WIEN
Diese großzügige Altbauwohnung befindet sich im 2. Stock eines gepflegten Hauses in der Thaliastraße, auf Höhe des Schuhmeierplatzes, und überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur sowie beste Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel.
Alle vier Zimmer sind separat vom Vorraum aus begehbar, wodurch sich die Wohnung ideal für eine Wohngemeinschaft eignet.
Die Küche ist vollständig eingerichtet und mit einem Elektroherd samt Dunstabzug, Kühlschrank, Spüle sowie Ober- und Unterschränken ausgestattet.
Das Badezimmer verfügt über eine großzügige Dusche sowie ein Doppelwaschbecken. Das WC ist separat begehbar.
Beheizt wird die Wohnung mittels Hauszentralheizung. Die monatlichen Heizkosten (Akonto) betragen zusätzlich zur Miete € 96,-.
Die Wohnung ist mit modernen Kunststofffenstern ausgestattet. Die gesamte Nutzfläche beträgt 112,24 m². Das Mietverhältnis wird unbefristet abgeschlossen. wird unbefristet abgeschlossen.
Raumaufteilung:
- 4 Zimmer
- Begehbarer Schrank
- Küche
- Badezimmer mit Dusche
- Toilette
- Vorraum
- WC
- Abstellraum
Verkehrsanbindung:
Durch die Nähe der Haltestellen „Schuhmeierplatz“ und "Ottakringerstr./Wattgasse“ ist ein sehr guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz mit folgenden Linien gegeben:
- Straßenbahn 46, 2
- Autobus 10A
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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