
in 5020 Josefiau - zur Miete
Genießen Sie einen Sundowner in Ihrem Garten oder auf der Terrasse.
Der dezent ausgestaltete 2-geschossige Baukörper, entworfen von Architektur sitka.kaserer.architekten, überzeugt durch sein innovatives Konzept.
Die 4-Zimmer-Gartenwohnung verfügt über eine Terrasse und einen großen Garten.
Die Küche ist voll möbliert und wird mit hochwertigen Miele Geräten ausgestattet.
Die Wohnung wird mittels Fernwärme beheizt und verfügt über Fußbodenheizung.
Die Mietverträge sind unbefristet, daher wird ein zweijähriger Kündigungsverzicht verlangt.
Vor dem Haus stehen Parkplätze zur Verfügung. Diese können angemietet werden.
PKW-Abstellplatz überdacht Nr. 1 - € 88,26 brutto/monatlich
Kellerabteil sowie Fahrradstellplätze runden das gesamte Angebot ab.
Einzugstermin: ab April 2026
Befristung: unbefristet
- Küche möbliert
- Zentralheizung Fernwärme
- Terrasse mit großem Garten
- Raumhohe Fenster
- Bad mit Badewanne
- Bad und WC getrennt
Der elegante Baukörper mit 9 Mietwohnungen befindet sich im beliebten Stadtteil Josefiau. Die sehr gute und nachgefragte Wohngegend bietet alles, was das Herz begehrt. Sie ist sehr grün und zentrumsnah mit vielen kommunalen Angeboten.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.