Die Bürofläche im ersten Stock der Altbauvilla besticht durch ihre hohen Decken und ausgesprochen freundlichen Räumen. Die Kombination aus historischem Charme und moderner Ausstattung macht diese Fläche zu einem einzigartigen Arbeitsumfeld. Großzügige Fensterflächen sorgen für lichtdurchflutete Räume, die einen herrlichen Blick auf die Salzach bieten.
Solch eine Bürofläche in einer Altbauvilla in dieser erstklassigen Lage ist eine absolute Rarität. Die Kombination aus historischer Architektur, exklusiver Lage und dem besonderen Flair einer Altbauvilla macht dieses Objekt zu einer einzigartigen Gelegenheit. Es ist nicht nur ein Arbeitsort, sondern auch ein Statement für den Erfolg.
Diese Immobilie bietet Ihnen daher nicht nur eine ideale Arbeitsumgebung, sondern auch eine einzigartige Chance, sich in einer der begehrtesten Gegenden der Stadt niederzulassen.
- 5 Büroräume
- Empfang/Foyer
- 1 Garderobe
- 1 Abstellraum
- Teeküche (erweiterbar)
- 5 Parkplätze vor dem Objekt auf eigenem Grund
- Gemeinschaftsgarten
Die Gründerzeitvilla befindet sich in einer der begehrtesten Lagen in Salzburg, nur einen Katzensprung entfernt vom Giselakai. Der Blick auf den Fluss und die umliegenden historischen Gebäude schaffen eine einmalige Arbeitsatmosphäre.
Renommierte Salzburger Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzleien befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft, nicht zuletzt wegen der Nähe zum Landesgericht, zu öffentlichen Institutionen und der Altstadt, was den Standort besonders attraktiv macht.
Öffentliche Verkehrsmittel sind fußläufig erreichbar, ebenso Parkmöglichkeiten in der Umgebung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter.
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