2-Zimmer Wohnung mit Balkon, Nähe Grinzing in 1190 Wien zu mieten
Die charmante 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einer ausgezeichneten Wohnlage im 19. Wiener Gemeindebezirk, in der begehrten Grinzinger Straße. Die Umgebung bietet eine hervorragende Infrastruktur sowie eine angenehme Wohnatmosphäre.
Das Apartment verfügt über eine Nutzfläche von ca. 51 m² und befindet sich im 1. Liftstock. Die helle Wohnküche mit Zugang zum ca. 4 m² großen Balkon/Loggia ist mit einer modernen, voll ausgestatteten Einbauküche versehen.
Das Badezimmer ist mit einer Badewanne, einem Waschbecken, einer Toilette sowie einem Waschmaschinenanschluss ausgestattet. Die Beheizung der Wohnung erfolgt über eine angenehme Fußbodenheizung mittels Wärmepumpe.
Hochwertige Parkettböden verleihen den Räumen eine elegante Note. Zudem ist die Wohnung mit elektrischen Außenjalousien ausgestattet.
Ein Kellerabteil steht zur Verfügung. Im Haus befinden sich zudem eine Waschküche sowie ein Fahrradabstellraum.
Die Vermietung erfolgt befristet auf 5 Jahre mit Option auf Verlängerung.
Monatliches Heizkostenakonto: € 60,- (inkl. USt.)
Raumaufteilung:
- Wohnküche
- Schlafzimmer
- Bad mit Dusche und Toilette
- Balkon
Verkehrsanbindung
Das öffentliche Verkehrsnetz liegt Ihnen mit den Haltestellen
„Grinzing“ folgenden Linien sprichwörtlich zu Füßen:
Folgende öffentliche Verkehrsmittel stehen Ihnen zur Verfügung:
- Autobus 38A
- Straßenbahn 38
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.