
Ihr neuer Wohntraum ist wie folgt aufgeteilt:
Ebene 1:
- Vorraum
- Abstellraum
- zwei Schlafzimmer
- Badezimmer mit Badewanne und WM Anschluss
- WC separat
Ebene 2:
- geräumige Wohnküche inklusive Einbauküche
Die Wohnung verfügt zudem über eine Kühlung im Wohnzimmer sowie den beiden Schlafzimmern.
Zusätzlich zur Gesamtmiete gibt es ein Heizkostenakonto in Höhe von 309,71€/Monat zu begleichen.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Für die Erstellung des Mietvertrags fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 349,00€ an.
Die Liegenschaft befindet sich im 15. Wiener Gemeindebezirk Rudolfsheim-Fünfhaus in urbaner und zugleich gut angebundener Wohnlage.
Die Nähe zum Westbahnhof Wien gewährleistet eine ausgezeichnete öffentliche Verkehrsanbindung (U3, U6, Straßenbahn- und Buslinien) sowie nationale und internationale Zugverbindungen. Das Wiener Stadtzentrum ist in rund 10–15 Minuten erreichbar.
Die beliebte Mariahilfer Straße mit ihrem vielfältigen Einkaufs- und Gastronomieangebot liegt nur wenige Minuten entfernt. Nahversorger, Schulen, Ärzte und weitere infrastrukturelle Einrichtungen befinden sich im direkten Umfeld.
Die Ullmannstraße selbst präsentiert sich als typische Wiener Wohnstraße mit überwiegender Wohnnutzung und gewachsener Nachbarschaftsstruktur.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.