Apartments mit Küchenzeile - in 1220 Wien zu mieten
Apartments mit Küchenzeile - in 1220 Wien zu mieten!
Die Apartments in diesem 7-stöckigen Wohnhaus sind als Einzelräume angelegt und zwischen ca. 26 m² und 49 m² groß. Sie gliedern sich wie folgt:
- Wohn-/Schlafraum
- offene Küche Herd (Kochplatte), Dunstabzug, Kühlschrank mit Gefrierfach und Abwasch sowie Essbereich mit Tisch und Sesseln.
- Schrankraum/Abstellraum mit Gewandstange und Regalschrank
- Badezimmer mit Dusche, Waschtisch, Spiegel, kleinem Hängeschrank und WC
Aufgrund der zahlreichen Nachfrage bitte ich um eine SCHRIFTLICHE Anfrage!
Von allen Mietern kann der große Aufenthaltsraum im Erdgeschoss benutzt werden. Er verfügt über eine voll ausgestattete Küche, einen Lounge-Bereich mit bequemen Sofa, einen Lese-/Lernbereich, einen Tischfussballtisch, einen großen Tisch für ca. 20 Personen und zwei getrennte WC´s.
Allgemeinräumlichkeiten wie ein Fahrradabstellraum und eine Waschküche runden das Angebot ab.
Die beigefügten Grundrisse dienen zur Übersicht, welche anhand der Fotos zugeordnet werden können.
In der monatlichen Miete sind bereits die Kosten für Warm- und Kaltwasser, Heizung und Strom inkludiert!
Der Mietpreis bezieht sich auf eine Person - für jeden weiteren Benutzer werden aufgrund erhöhter Strom- und Heizkosten € 44,00 netto zu der Miete dazu gerechnet.
Die Wohnungen werden auf 3 Jahre befristet vergeben.
Ausstattung und Kosten
Ausstattung
Energieausweis & Zertifizierungen
Kosten
Lage
Distanz
Rechtliche Hinweise
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.
















