
Wohnen am Donaukanal
Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf über 136 m², zählt vier Zimmer und teilt sich wie folgt:
zentraler Vorraumbereich, Abstellraum, hofseitiges Schlafzimmer (ca. 10 m²), Badezimmer mit Wanne, Dusche, Doppelwaschtisch und Waschmaschinenanschluss, separates WC mit Handwaschbecken, zweites Schlafzimmer (ca. 25 m²), großzügige Wohnküche (ca. 53 m²), drittes Schlafzimmer (ca. 24,5 m²).
Das Objekt wurde zuletzt generalsaniert und wird daher nun im Erstbezug nach Sanierung wieder vergeben. Die Wohnräume sind mit schönem Fischgrätparkett ausgestattet und die Sanitärräume mit modernen und schlichten Fliesen verfliest. Zudem befindet sich in jedem Zimmer eine Kühlung.
Die Wohnung wird mit 5 Jahre Befristung (mit Verlängerungsoption) vergeben.
Das Objekt ist Richtung Nordost sowie Südost ausgerichtet.
Die Liegenschaft befindet sich in absoluter Bestlage der Wien Innenstadt direkt am Donaukanal und unweit des Schwedenplatz. Durch die unmittelbare Nähe zu den U-Bahnlinien U2 und U4 sowie mehreren Straßenbahn- und Buslinien ist eine hervorragende öffentliche Anbindung gewährleistet. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Nahversorger, Restaurants und Cafés sowie die exklusiven Einkaufsstraßen der Wiener Innenstadt sind bequem fußläufig erreichbar und bieten höchste urbane Lebensqualität.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.