Perfekte Anbindung, Ruhelage und Grünblick - wohnen in Penzing
Die Wohnung teilt sich wie folgt:
Vorraumbereich mit Garderobenmöglichkeit, großzügige Wohnküche mit vollausgestatteter Küchenzeile, Schlafzimmer mit Schrankbereich hinter der Tür, hofseitige Loggia, Badezimmer mit Wanne, Waschtisch und Waschmaschinenanschluss.
Die Wohnung ist mit Parkettboden in den Wohnräumen und Fliesen im Badezimmer ausgestattet. Geheizt wird das Objekt mit Fußbodenheizung mittels Fernwärme. Die Freifläche ist westseitg und hofseitig ausgerichtet. Das Haus ist mit einem Fahrradabstellraum ausgestattet und jeder Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Grundsätzlich gibt es eine Tiefgarage im Haus, wo je nach Verfügbarkeit Stellplätze dazu gemietet werden können.
Die Wohnung wird unmöbliert vermietet.
Die Anbindung ist sehr gut. In nur 5 Gehminuten erreicht man die U3-Station "Hütteldorfer Straße", die Straßenbahnlinien 10, 46, 49 und 60 befinden sich ebenso in unmittelbarer Umgebung. In der Nachbarschaft befindet sich ein Billa, ein Billa Plus, Hofer und Spar sind in wenigen Minuten erreichbar. Ein paar nette Cafés und Restaurants gibt es ebenso.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.