in 5020 Salzburg - zur Miete
Die Wohnung gliedert sich in Vorraum, WC, Abstellraum und Küche (möbliert) mit Durchreiche zum hellen Wohn-/Esszimmer. Von diesem gelangt man über eine Holzstiege in die darüber liegende Galerie, die sich bestens als Schlafbereich eignet. Die Wohnung verfügt im Zwischengeschoß über ein Duschbad mit Waschmaschinenanschluss und WC.
Die Beheizung erfolgt mittels Fernwärme mit eigenem Zähler. Diese Kosten sind in den angeführten Betriebskosten nicht enthalten und werden dem künftigem Mieter direkt von Salzburg AG vorgeschrieben.
Ein Musizieren oder Üben ist in der Wohnung nicht gestattet.
- Küche möbliert
- 2 Zimmer
- Bad mit Dusche
- Waschmaschinenanschluss
- Dachterrasse
- Abstellraum
- 2 WCs
Die Linzergasse ist eine bekannte Straße in der Altstadt von Salzburg, Österreich. Sie erstreckt sich vom Alten Markt bis zur Staatsbrücke und verläuft parallel zur Salzach. Die Linzergasse zeichnet sich durch ihre historische Atmosphäre aus, mit gut erhaltenen Gebäuden, Geschäften, Cafés und Restaurants. Die Straße ist auch für ihre Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten bekannt, von traditionellen Handwerksbetrieben bis hin zu modernen Boutiquen. Die Linzergasse ist eine beliebte Flaniermeile, die von Einheimischen und Touristen gleichermaßen besucht wird.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.