
Ihr neuer Wohntraum ist wie folgt aufgeteilt:
- Vorraum
- Küche inklusive Einbauküche
- Wohnzimmer
- Schlafzimmer inklusive Einbaukasten
- Badezimmer inklusive Badewanne und Waschmaschinenanschluss
Die Wohnung befindet sich im 1.OG ohne Lift.
Aufgrund der zahlreichen Nachfrage bitte ich um eine schriftliche Anfrage.
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig und fallen zusätzlich an.
Die Liegenschaft in der Pilgramgasse 3 befindet sich im 5. Wiener Gemeindebezirk Margareten, einer zentralen und lebendigen Wohngegend mit ausgezeichneter Infrastruktur. Die Umgebung ist geprägt von einer Mischung aus Wohnhäusern, Nahversorgern, Gastronomie und Dienstleistungsbetrieben.
Die Verkehrsanbindung ist sehr gut: Die U-Bahn-Station Pilgramgasse (U4) liegt nur wenige Gehminuten entfernt und bietet eine rasche Verbindung in die Wiener Innenstadt sowie zu wichtigen Knotenpunkten der Stadt. Zusätzlich sorgen mehrere Bus- und Straßenbahnlinien in der näheren Umgebung für optimale Mobilität.
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, Apotheken, Banken sowie Cafés und Restaurants befinden sich in unmittelbarer Nähe, insbesondere entlang der Margaretenstraße und der Rechten Wienzeile. Der Naschmarkt ist ebenfalls fußläufig erreichbar und bietet ein vielfältiges kulinarisches und kulturelle Angebot.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.