2-Zimmer Wohnung - in zentraler Lage - 8020 Graz
Diese charmante Wohnung im 1.Obergeschoss eines sorgfältig sanierten Gebäudes verkörpert eine perfekte Symbiose aus Tradition und Moderne und befindet sich in einer begehrten Lage von Graz. Mit einer Wohnfläche von 57,77 m², aufgeteilt in Wohnzimmer, Schlafzimmer und Küche, bietet diese Immobilie genügend Platz für individuelles Wohnen in stilvollem Ambiente.
Diese luxuriöse Wohnung gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
Gang - Bad -WC - Wohnzimmer - Schlafzimmer- Küche - Abstellraum
Mietzins netto: € 656,59
BK netto: € 202,50
Gesamtmiete brutto: € 945,00 (HMZ+BK+Ust.)
zzgl. Heizkosten und Stromkosten
Ausstattung:
- Ausblick auf Schloßberg
- Neuwertig
- moderne Küche
- separater WC-Raum
- Parkettböden
- erstklassige Lage
- Markenküche und Markenarmaturen
- Aufzug
- Infrastruktur
- Anbindung (Südtirolerplatz)
- Abstellraum
Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist ideal, mit Bus, Straßenbahn und Bahnhof in unmittelbarer Nähe. Alles Notwendige für den täglichen Bedarf, von Ärzten über Apotheken bis hin zu Bildungseinrichtungen, ist schnell erreichbar. Supermärkte, Bäckereien und Einkaufszentren liegen ebenfalls in der Nähe, sowie erstklassige Restaurants, Bars und Cafés.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.