
Juwel nahe dem Stephansdom!
Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf ca. 153 m² und vier Zimmer und teilt sich wie folgt:
- einladendes und geräumiges Vorzimmer
- attraktiver Wohnsalon mit anschließendem Zimmer
- zwei weitere Zimmer
- eine hochwertig möblierte, separate Küche
- ein großzügig ausgestattetes Badezimmer mit Wanne, Dusche, Doppelwaschbecken und Toilette
- weitere, separate Gäste-Toilette
- zwei Abstellräume
Alle Zimmer bieten einen wunderbaren Blick über die Wiener Dachlandschaft bis zum Stephansdom.
Die Wohnung präsentiert sich im ausgezeichneten Zustand, sie ist mit hochwertigen Parkettböden ausgestattet, in der Küche und im Badezimmer sind attraktive Fliesen im Retrolook verlegt. Eine neutrale Deckenbeleuchtung (Spots) ist im Vorzimmer bereits vorinstalliert.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre (mit Verlängerungsoption).
Das Objekt wird unmöbliert vermietet - die auf den Abbildungen dargestellten Möbel dienen ausschließlich als Einrichtungsbeispiele und sind nicht Bestandteil des Angebots.
Die Liegenschaft befindet sich in absoluter Toplage des 1. Wiener Gemeindebezirks, in der ruhigen und charmanten Straße Stoß im Himmel. Die Wiener Innenstadt mit Stephansdom, Kohlmarkt und Graben ist in wenigen Gehminuten erreichbar. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, darunter Supermärkte für den täglichen Bedarf, befinden sich in unmittelbarer Umgebung. Ebenso bietet die Nachbarschaft eine große Auswahl an Restaurants, Cafés und traditionellen Wiener Lokalen. Die ausgezeichnete öffentliche Verkehrsanbindung (U-Bahn, Straßenbahn) rundet die erstklassige Lage ab.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.