
3-Zimmer-Wohnung - mit Balkon - 8020 Graz
Die Wohnung erstreckt sich über eine Wohnfläche von 59,21 m², perfekt aufgeteilt in 3 Zimmer, was genügend Raum für individuelle Lebensentwürfe und Gestaltungsmöglichkeiten bietet. Das Herzstück bildet die Wohnküche, ausgestattet mit einer Einbauküche und einer offenen Küchengestaltung.
Die Wohnung im 6.OG gliedert sich in folgende Raumaufteilung:
Garderobe - Bad - WC - 2 Schlafzimmer - Wohnküche
+ Balkon
+ Keller
Garagenplätze können Sie je nach Verfügbarkeit optional anmieten!
1. MONAT MIETFREI - nicht inbegriffen sind die Betriebskosten!
Miete netto: € 799,90
BK netto: € 162,25
Gesamt brutto: € 1059,00 (HMZ + BK + USt.); zzgl. Heiz- und Stromkosten
Die Wohnungen überzeugen durch eine hochwertige Ausstattung mit modernen Markenküchen, edlen Eiche-Parkettböden sowie angenehmer Fußbodenheizung und fernwärmebetriebener Zentralheizung. Für zusätzlichen Komfort sorgen Handtuchtrockner, Waschmaschinenanschluss, außenliegender Sonnenschutz sowie eine Sicherheitswohnungseingangstüre. Ergänzt wird das Angebot durch praktische Kellerabteile, Fahrrad- und Kinderwagenabstellräume, eine Waschküche sowie einen Kinderspielplatz.
2 min zu den Öffis - Linie 4 Reininghaus – Liebenau/MURPARK
4 min zum Nahversorger
7 min zum Hauptbahnhof
5 min zur FH Joanneum
14 min mit Öffis zur Innenstadt
5 min zum Kindergarten
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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