Attraktive Dachgeschoss Wohnung
Zur Vermietung steht eine charmante Wohnung zum Mieten in Wien. Das Objekt befindet sich in einem erstklassigen Zustand, da es sich um einen Erstbezug handelt. Das Baujahr der Wohnung ist 2020. Die insgesamt 46,10 m² Wohnfläche verteilen sich auf 2 Zimmer und 1 Badezimmer. Die Wohnküche ist mit einer hochwertigen Einbauküche ausgestattet. Das Objekt befindet sich im 5. Stockwerk eines Mehrfamilienhauses. Der Bezug der Wohnung ist sofort möglich.
- Barrierefreiheit: Ja
- Wohnküche mit Einbauküche
- Fußbodenheizung
- Parkettboden
- Energiezufuhr durch Fernwärme
Die Wohnung befindet sich in einer Entfernung von etwa 8,03 km vom Zentrum Wiens. Die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten sind lediglich 0,61 km entfernt. Die Autobahn ist in einer Entfernung von 1,12 km leicht erreichbar. Die nächste Bushaltestelle ist nur 0,07 km entfernt und die nächste U-Bahn-Station ist 2,33 km entfernt. Für Familien mit kleinen Kindern ist der Kindergarten in einer Entfernung von 0,16 km bequem erreichbar. Die Volksschule ist nur 0,1 km entfernt und die Hauptschule befindet sich in einer Entfernung von 0,7 km. Das nächstgelegene Gymnasium ist in einer Entfernung von 0,79 km zu finden.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.