Baubewilligtes Bauträger-Grundstück
Es liegt die Baubehördliche Bewilligung für die Errichtung einer Wohnhausanlage und eines überdachten Fahrradabstellplatzes vor.
Das Bauvorhaben ist unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der NÖ Bauordnung 2014, der NÖ Bautechnikverordnung 2014 sowie der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und ÖNORMEN auszuführen.
Erzielbare Nutzfläche / Gewichtete Wohnfläche gesamt ca. 1.337 m²
Geplant sind 16 Wohneinheiten mit Freiflächen, eine Tiefgarage mit 24 Stellplätzen, Gartenflächen mit insgesamt ca. 265 m².
Der Kaufpreis liegt in Höhe von € 2.250.000,-
Share Deal (eigene Projektgesellschaft) oder Asset Deal (zuzüglich USt.)
Geplant sind 2 bis 4 Zimmer-Wohnungen mit Freiflächen wie Eigengärten, Terrassen, Balkone und Loggien.
Die Wohnungsgrößen bewegen sich zwischen ca. 50 m² bis ca. 95 m².
Gerne senden wir Ihnen bei Interesse detaillierte Unterlagen zu.
Renderings/Visualisierungen copyright AVORIS
Das Grundstück in Schwechat in der Weglgasse 9 befindet sich in unmittelbarer Gehnähe zum Zentrum, zum Bahnhof und der Bertha von Suttner Schule.
Ausgezeichnete öffentliche Anbindung
Die Stadtgemeinde Schwechat bietet den NutzerInnen des öffentlichen Verkehrs gemeinsam mit dem VOR die Möglichkeit, innerhalb des Stadtgebietes den öffentlichen Busverkehr zu einem ermäßigten Tarif in Anspruch zu nehmen.
Es fährt die Linie 71A der Wiener Linien von Schwechat in Richtung Zentralfriedhof, die Linie 70A vom Bahnhof Kledering zur U1-Endstation Oberlaa.
Die Schnellbahn verkehrt zwischen Wolfsthal und Wien und ist Zubringer zum Flughafen.
Der Vienna International Airport ist wichtiger Impulsgeber für dynamische Wirtschaftsentwicklung.
Ausgezeichnete Infrastruktur
- Perfekte Nahversorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie
- "Sportstadt Schwechat" - vielfältige Angebote für Freizeit und Sport
- Medizinische Versorgung ist top
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter.
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