
Wohnung in der Nähe des Hbf Graz zu mieten!
Diese attraktive Dachterrassenwohnung im 6. Obergeschoss überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung, großzügige Freifläche und den einzigartigen Blick auf den Grazer Schlossberg. Auf rund 80 m² Wohnfläche bietet die Wohnung ein modernes und komfortables Zuhause mit viel Licht und einem angenehmen Wohnambiente.
Der zentrale Wohnbereich ist als offene Wohnküche gestaltet und bildet das Herzstück der Wohnung. Von hier aus gelangt man direkt auf die beeindruckende, ca. 43 m² große Dachterrasse, die mit ihrem Ausblick zum Entspannen und Genießen einlädt und zusätzlichen Wohnraum im Freien schafft.
Die Wohnung verfügt über zwei gut geschnittene Schlafzimmer, wobei eines der Zimmer durch eine praktische Abteilung zusätzlichen Stauraum oder eine ideale Lösung für einen begehbaren Kleiderschrank bietet. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne ausgestattet und lädt zum Wohlfühlen ein, während das WC separat angeordnet ist.
Nettomiete: € 722,39
BK netto: € 213,36
Gesamtmiete: € 1029,33 (exkl. Strom und Heizung)
2 Schlafzimmer
Wohnküche
Dachterrasse
Bad mit Wanne
separates WC
Öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Straßenbahn sind in wenigen Gehminuten erreichbar und bieten eine schnelle Anbindung an das Grazer Stadtzentrum. Weiters ist auch der Grazer Hauptbahnhof weniger als 500m entfernt.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.