Lichtdurchfluteter Wohnraum und großzügige Freiflächen
Das Objekt teilt sich wie folgt:
Vorraumbereich mit Gäste-WC und Handwaschbecken, Wohnbereich mit Zugang zur großen, südostseitigen Terrasse (mit Blick auf das Wiener Riesenrad), separater Bereich mit zwei Schlafzimmern, kleinem Vorraumbereich und Badezimmer mit Wanne, Dusche, Waschtisch und WC, abtrennbarer Küchen- und Essbereich und Zugang zum Hauptschlafzimmer mit zweiter, nordwestseitiger Terrasse und Badezimmer en suite mit Wanne, Waschtisch und Waschmaschinenanschluss.
Die Wohnung ist besonders hell und lichtdurchflutet. Sie ist ausgestattet mit Parkettboden innen und Holzboden auf der Terrasse. Die Lage (teilweise hofseitig ausgerichtet) ist ruhig. Das Objekt ist mit Kühlungen in allen Räumen und elektrischer Außenbeschattung ausgestattet.
Die Lage ist perfekt. Die Wohnung liegt fast direkt an der U1 (Nestroyplatz). Diese Haltestelle ist binnen ca. 5 Gehminuten erreichbar. Auch der Praterstern liegt mit ca. 7 Gehminuten sehr nahe. Dort gibt es diverse S-Bahn-Anbindungen, U1, U2, Straßenbahn O,...
Supermärkte, Restaurants, kleine Geschäfte, ein Bäcker, eine Apotheke und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.