Zentrale aber ruhige 1-Zimmer Wohnung in 8010 zu mieten!

Wohnung in der Nähe des Dietrichsteinplatzes zu mieten!

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Charmante ca. 38 m² Mietwohnung in zentraler Stadtlage

In zentraler Lage von 8010 Graz, in der Schießstattgasse 10b, befindet sich diese gut geschnittene Mietwohnung im 1. Obergeschoss eines gepflegten Wohnhauses. Auf rund 38 m² bietet die Wohnung ein helles Zimmer, einen Balkon, Bad mit Dusche und ein separates WC

Dank der hervorragenden Infrastruktur und der Nähe zur Innenstadt sind Einkaufsmöglichkeiten, öffentliche Verkehrsmittel und Freizeitangebote bequem fußläufig erreichbar. Ideal für Singles, Paare oder Studierende, die urbanes Wohnen in bester Lage schätzen.

Gesamtmiete: 595 € (exkl. Strom und Heizung)

Bad mit Dusche, Wohnküche, separates WC, Balkon

Wohnfläche: 38,00 m²
Zimmer: 1,0
Gesamtmiete (brutto): 595,00 €
Objektnummer: 808260006

Ausstattung und Kosten

Ausstattung

Wohnfläche: 38 m²
Balkon / Terrasse: 5 m²
Zimmer: 1,0
Baujahr: 1887
Heizungsart: Gasheizung
Verfügbar ab: sofort
Mindestmietdauer (Jahre): 1
Befristung (Jahre): 5 Jahre

Energieausweis & Zertifizierungen

HWB: 67 kWh/m2a
fGEE: 1,23
Klasse fGEE: C
EEB: 119,1

Kosten

Nettomiete: 437,89 €
Provision: provisionsfrei für den Mieter
Betriebskosten (netto): 103,02 €
Ust: 54,09 €
Gesamtmiete: 595,00 €
Kaution: 3,00 €

Lage

Dietrichstein befindet sich ca. 250 m entfernt
Jakominiplatz ist in ca. 6 min erreichbar

Distanz

Autobahn: 4,15 km
Bus: 0,15 km
Flughafen: 8,37 km
Einkaufsmöglichkeit: 0,33 km
Kindergarten: 0,12 km
Volksschule: 0,12 km
Gymnasium: 1,20 km
Zentrum: 0,80 km

Rechtliche Hinweise

Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

Ihr Kontakt

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