
Wohnen im Neubau
Die Wohnung Top 26 befindet sich im Dachgeschoß, erstreckt sich auf ca. 47 m² Wohnfläche sowie zusätzlich ca. 2,5 m² Balkon und zählt zwei Zimmer - sie teilt sich wie folgt:
Vorraum, Wohnküche (ca. 20 m²) mit Küchennische und Zugang zum Balkon (ca. 2,5 m²), separates WC mit Handwaschbecken, Badezimmer mit Wanne, Waschbecken, Handtuchheizung und Waschmaschinenanschluss und Schlafzimmer (ca. 12 m²).
Die Wohnung ist mit schönem Parkett und modernen Fliesen ausgelegt. Sie verfügt über eine Einbauküche und eine Klimaanlage.
Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet. Im Haus gibt es einen Fahrradraum.
Der Wohnraum ist nordseitig (Hof) und das Schlafzimmer südseitig (Arnethgasse) ausgerichtet.
Die Liegenschaft befindet sich im beliebten Wiener Bezirk Ottakring und überzeugt durch eine hervorragende Infrastruktur in urbaner Wohnlage. Die nahegelegene U3-Station Ottakring sowie mehrere Straßenbahn- und Buslinien sorgen für eine rasche Anbindung an die Wiener Innenstadt. Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf wie SPAR, BILLA und HOFER befinden sich in unmittelbarer Nähe und gewährleisten eine optimale Nahversorgung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.