
2-Zimmer-Wohnung mit Loggia im 5. OG - zu mieten in 1200 Wien
Nahe dem Augarten mit bester Anbindung
In diesem 2008 erbauten Wohnhaus wird im 5. OG eine 2-Zimmer-Wohnung mit fast 58 m² mit Loggia zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre (mit Verlängerungsoption) frei.
Die Wohnung teilt sich wie folgt:
Vorraum, separates WC mit Handwaschbecken, offene, geräumige Wohnküche (ca. 31,5 m²) mit Zugang zur ostseitigen Loggia (ca. 3,4 m²), kleiner Vorraum zum Badezimmer mit Wanne, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss sowie zum Schlafzimmer (ca. 11,6 m²).
Die Zimmer sind mit Parkett ausgelegt, die Küche ist voll ausgestattet. Jede Wohnung verfügt über ein Kellerabteil. Ein allgemeiner Kinderwagen- u. Fahrradabstellraum ist vorhanden.
Zusätzlich zur Gesamtmiete wird ein monatliches Akonto für Heizungskosten in Höhe von derzeit ca. € 20,33 brutto verrechnet.
Ausstattung und Kosten
Ausstattung
Energieausweis & Zertifizierungen
Kosten
Lage
Sehr gute Nahversorgung und Infrastruktur bietet sich durch die Wallensteinstraße, Linien 5 und 33, U4 und U6.
Autostellplätze können in der hauseigenen Garage dazu gemietet werden.
Distanz
Rechtliche Hinweise
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.


























