
5-Zimmer-Dachgeschoßwohnung mit Balkon und Garage in Andräviertel in 5020 Salzburg - zur Miete
zwei Bäder
Großzügige Altbauwohnung mit Balkon im beliebten Andräviertel
In attraktiver Lage des beliebten Andräviertels gelangt diese großzügige Wohnung im 3. Obergeschoss eines gepflegten Gründerzeithauses zur Vermietung. Mit einer Wohnfläche von ca. 210 m² und einem Balkon (ca. 6 m²) bietet die Wohnung viel Platz für Familien, Wohngemeinschaften oder die Kombination aus Wohnen und Arbeiten.
Die Wohnung überzeugt durch ihren klassischen Altbaucharakter mit hohen Räumen (ca. 3,20 m Raumhöhe) sowie einer großzügigen Raumaufteilung. Die moderne Einbauküche, Parkettböden und der Personenlift sorgen für zeitgemäßen Wohnkomfort.
Highlights der Wohnung:
ca. 210 m² Wohnfläche, Balkon mit ca. 6 m², 5 Zimmer
Großzügige Wohnküche
2 Badezimmer mit Badewanne und Dusche
Separates WC
Wirtschafts- und Nebenräume
Moderne Einbauküche, Hochwertige Parkettböden
Lift
Fernwärme
Dachbodenabteil
Teilnutzung als Büro möglich
Heiz- und Stromkosten werden direkt mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen abgerechnet.
Auf Wunsch kann eine Doppelgarage im Innenhof um € 230,00 zzgl. 20 % USt - € 276,00 pro Monat angemietet werden.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen oder zur Vereinbarung eines Besichtigungstermins zur Verfügung.
Ausstattung und Kosten
Ausstattung
Energieausweis & Zertifizierungen
Kosten
Lage
Distanz
Rechtliche Hinweise
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.

























