
Schöne 3-Zimmer-Wohnung zu mieten!
Ab 01.08.2026 gelangt diese großzügige 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 72,6 m² im 4. Obergeschoss eines gepflegten Wohnhauses am Floßlendplatz 3, 8020 Graz zur Vermietung.
Die Wohnung überzeugt durch ihre durchdachte Raumaufteilung und eignet sich sowohl für eine Wohngemeinschaft als auch für Paare oder kleine Familien. Zwei separat begehbare Schlafzimmer bieten viel Privatsphäre und flexible Nutzungsmöglichkeiten. Das Herzstück der Wohnung bildet die großzügige Wohnküche mit Einbauküche und ausreichend Platz für einen gemütlichen Ess- und Wohnbereich.
Das Badezimmer verfügt über eine Dusche und ein Fenster, welches für angenehmes Tageslicht und natürliche Belüftung sorgt. Ein separates WC sowie ein praktischer Abstellraum bieten zusätzlichen Komfort.
Möbelablöse (optional)
Die derzeitigen Mieter würden gerne einige gut erhaltene Möbel gegen eine faire Ablöse an die Nachmieter übergeben. Dadurch ist ein unkomplizierter Einzug möglich
Großes Schlafzimmer:
-großer Kleiderschrank
-Schreibtisch
Zweites Schlafzimmer:
-Bett
-Schreibtisch
-weißes Regal mit Schubladen
Badezimmer:
-Regale
-Waschmaschine
Wohnküche:
-Esstisch
-Sessel
Gesamtmiete: € 1.027,24 (exkl. Strom)
Die Wohnung verfügt über 2 Schlafzimmer, Wohnküche, separates WC , Bad und AR
Die Wohnung liegt in einer ausgezeichnet angebundenen Lage am Flöß‑lendplatz 3 in 8020 Graz und profitiert von sehr guter öffentlicher Erschließung. Direkt in der Umgebung befinden sich Haltestellen der Graz Linien mit Straßenbahn- und Busanbindungen.
So erreichen Sie sowohl das Stadtzentrum als auch andere Stadtteile schnell und komfortabel, was die Wohnung selbst für den Alltag mit öffentlichen Verkehrsmitteln ideal macht.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.