6-Zimmer-Altbauwohnung, Nähe Schloss Belvedere in 1030 Wien zu mieten
Diese repräsentative Stilaltbauwohnung befindet sich in begehrter Lage im Botschaftsviertel des 3. Bezirks, unweit des Unteren Belvedere.
Die sonnige und gepflegte Wohnung liegt im 4. Liftstock eines eleganten Altbaus und verfügt über eine großzügige Nutzfläche von 205,21 m². Sie umfasst sechs geräumige Zimmer mit hochwertigen Parkettböden und beeindruckt besonders durch ihre großzügige Raumaufteilung sowie die mit Stuck verzierten, hohen Zimmerdecken.
Die Zimmer sind größtenteils getrennt begehbar, zwei davon sind ruhig hofseitig ausgerichtet.
Die Küche ist vollständig ausgestattet und verfügt über einen Herd mit Ceranfeld und Backrohr, eine Spüle, einen Geschirrspüler, eine Kühl-/Gefrierkombination sowie weiße Küchenkästchen.
Die Wohnung bietet zwei Badezimmer:
Ein großes, geräumiges Badezimmer ist vom Vorzimmer aus zugänglich und mit einer Eckbadewanne, einer Dusche sowie einem Waschbecken ausgestattet. Das zweite Badezimmer ist von einem der hofseitigen Zimmer aus begehbar und verfügt über eine Dusche, ein Waschbecken sowie eine Toilette.
Die Beheizung erfolgt über eine Gasetagenheizung. Die Wohnung wird befristet auf 5 Jahre vermietet.
Die Raumaufteilung der Wohnung gliedert sich wie folgt:
- 6 Zimmer
- Küche
- 1 Bad mit WC und Dusche
- 1 Bad mit Eckwanne und Dusche
- 1 separate Toilette
- Vorzimmer
Verkehrsanbindung:
Durch die Nähe der Haltestelle "Lisztstraße" und „Unteres Belvedere“ ist ein sehr guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz mit folgenden Linien gegeben:
• Autobus 4A und Straßenbahn 71
Die U4 Stadtpark und die S-Bahn Rennweg sind nur einige Gehminuten entfernt
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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