
Gepflegter Neubau in einer ruhigen Gasse nahe Troststraße
Die Wohnung bietet folgende Aufteilung:
- Vorraum
- Wohnküche
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- separates WC
- Terrasse
Eine Küche wird Seitens Eigentümer noch eingebaut.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre,. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig und fallen zusätzlich.
Verkehrsanbindung:
Die Lage zeichnet sich durch eine hervorragende Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz aus. In wenigen Gehminuten sind mehrere Buslinien (z. B. 65A, 66A, 15A, 120, 200) erreichbar, die schnelle Verbindungen in alle Stadtteile ermöglichen. Zusätzlich befinden sich U-Bahn-Stationen der Linie U1 (z. B. Troststraße oder Reumannplatz) in unmittelbarer Nähe, was kurze Wege in die Wiener Innenstadt gewährleistet.
Infrastruktur & Nahversorgung:
Die Umgebung bietet eine sehr gute Versorgung mit täglichen Bedürfnissen: Einkaufsmöglichkeiten, Bäckereien, Ärzte, Apotheken und Dienstleistungen sind bequem zu Fuß erreichbar. Die angrenzende Favoritenstraße und der Bereich um den Reumannplatz fungieren als urbaner Versorgungsknoten mit zahlreichen Geschäften, Cafés und Restaurants.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.