
Grünblick in Bestlage: 2-Zimmer-Wohnung mit Balkon - zu mieten in 1030 Wien
Modernes Wohnen nahe Landstraßer Hauptstraße
In einem 2006 erbauten Haus wird diese hofseitig, ruhig gelegene und sonnendurchflutete Wohnung mit Balkon im 5. Liftstock mit einer Befristung auf 5 Jahre (mit Verlängerungsoption) vermietet.
Die Wohnung erstreckt sich auf ca. 51 m² und teilt sich auf zwei Zimmer wie folgt:
Vorzimmer, separates WC mit Handwaschbecken, großes Wohnzimmer mit offener Küche, schöner und hofseitiger Balkon, Schlafzimmer, Schrankraum (zwischen Schalf- und Badezimmer), Badezimmer mit Wanne, Waschbecken, Handtuchheizung und Waschmaschinenanschluss.
Die Wohnung ist mit hochwertigen Parkettböden, einer Komplettküche und neutral verfliesten Sanitärräumen ausgestattet.
Zusätzlich zur Gesamtmiete fällt ein monatliches Akonto für Heizung und Warmwasser in der Höhe von aktuell ca. € 98,27 brutto an.
Ausstattung und Kosten
Ausstattung
Energieausweis & Zertifizierungen
Kosten
Lage
Durch die Nähe zur Landstraßer Hauptstraße befindet sich die Wohnung umgeben von guter Infrastruktur und eine super Erreichbarkeit der öffentlichen Verkehrsmittel sowie sämtlicher Geschäfte des täglichen Bedarfs. Öffentliche Verkehrsmittel: U3 Kardinal-Nagl-Platz, 71 und 74A
Distanz
Rechtliche Hinweise
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.



























