
3-Zimmer-Wohnung mit Badewanne, Balkon und Gemeinschaftsgarten in 5020 Salzburg - zur Miete
Sanierte 3-Zimmer-Wohnung mit einer neuen Küche
Die Wohnung befindet sich in einem kleinen exklusiven Wohnhaus mit insgesamt 12 Wohnungen in einer ruhigen Sackgasse unweit der Fürstenallee.
Das Haus wurde 1998 errichtet und zeichnet sich durch hochwertige Bauqualität und elegante Ausstattung aus.
Die Wohnung befindet sich im 1. OG in sonniger Ost-Süd-West-Ausrichtung und besteht aus großzügiger Eingangsdiele, Bad mit Badewanne, Dusche und WM-Anschluss, großzügigem Wohn-Esszimmer mit Balkonzugang und angrenzender möblierter Küche; 2 Schlafzimmer sowie ein weiteres kleines Abstellraum ergänzen das Raumprogramm. Zur Wohnung gehört ein eigenes Kellerabteil. Das Gemeinschaftsgarten kann mitbenutzt werden.
Ein PKW-Stellplatz ist für die Wohnung vorgesehen. Monatliche Kosten belaufen sich bei € 25,82 brutto.
neue Küche mit allen Geräten
Bad mit Wanne und Dusche
Balkon
Gemeinschaftsgarten
PKW-Abstellplatz
Kellerabteil
Ausstattung und Kosten
Ausstattung
Energieausweis & Zertifizierungen
Kosten
Lage
In unmittelbarer Nähe sind Nahversorger und kleine Geschäfte für den täglichen Bedarf fußläufig erreichbar. Gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr.
Das Naherholungsgebiet Freisaal und Hellbrunner Allee sind ebenfalls in unmittelbarer Nähe.
Distanz
Rechtliche Hinweise
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.
























