
Ihr neuer Wohntraum ist wie folgt aufgeteilt:
- Vorraum
- voll ausgestattete separate Küche
- großzügiges Wohnzimmer
- großzügiges Esszimmer
- zwei Schlafzimmer wovon eines klimatisiert ist
- zwei Badezimmer mit Badewanne und Dusche
- zwei separate Gäste WC
- zwei Abstellräume
- Schrankraum
- zwei kleine Balkone
Die Wohnung ist nicht barrierefrei begehbar.
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig und fallen zusätzlich an.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet. Die Straßenbahnlinie D verkehrt direkt entlang der Prinz-Eugen-Straße und verbindet die Liegenschaft rasch mit dem Stadtzentrum. Darüber hinaus sind der Wiener Hauptbahnhof sowie die Station Quartier Belvedere mit S-Bahn- und Regionalzuganbindungen in wenigen Gehminuten erreichbar. Die U-Bahn-Linie U1 am Hauptbahnhof gewährleistet eine schnelle Verbindung in alle Teile Wiens sowie zum Flughafen über den City Airport Train bzw. Railjet-Anbindungen.
Das Schloss Belvedere mit seinen barocken Gartenanlagen sowie der Botanische Garten der Universität Wien sind in wenigen Gehminuten erreichbar und bieten einen hohen Freizeit- und Erholungswert. Ebenso befinden sich zahlreiche Cafés, Restaurants, Nahversorger sowie Einrichtungen des täglichen Bedarfs in unmittelbarer Umgebung.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.