
In einem modernen Neubau befindet sich im Dachgeschoß diese Vier-Zimmer-Wohnung mit folgender Aufteilung:
Ebene 1:
Vorzimmer, großzügige Wohnküche mit voll ausgestatteter Küche und Kochinsel und Zugang zur 16 m² großen Terrasse, ein Schlafzimmer mit Zugang zum Badezimmer mit Wanne, Dusche, WC und Waschmaschinenanschluss sowie eine separate Gäste-Toilette
Ebene 2:
zwei weitere Zimmer, eines davon mit Balkon, ein Duschbadezimmer und Toilette sowie eine Garderobe
Die Ausstattung bietet einen überdurchschnittlichen Komfort:
hochwertige Parkettböden in den Zimmern, Kühlung in allen Zimmern, elegant verflieste Badezimmer und WC, moderne Tischler-Maßküche, Isolierglasfenster, elektrische Außenjalousien und Fußbodenheizung. Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet.
An Heiz- und Kühlkosten fallen derzeit zusätzlich € 153,53 brutto pro Monat an.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Die Lage des Hauses bietet eine hervorragende Infrastruktur in unmittelbarer Nähe: direkt im Haus befindet sich ein Supermarkt, hippe Boutiquen, Cafés und nette Restaurants auf der Mariahilfer Straße
Öffentliche Verkehrsmittel, die in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar sind:
U3, 13A, Straßenbahnlinien 5 und 49.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
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