
Wohnen nahe dem Schloss Belvedere
Ihr neuer Wohntraum teilt sich auf wie folgt:
- großzügiger Vorraum
- Abstellraum
- separates WC mit Handwaschbecken
- Badezimmer mit Badewanne, Waschtisch, Handtuchheizung und Waschmaschinenanschluss
- helle Wohnküche inklusive Einbauküche
- Schlafzimmer mit Schranknische
Die Wohnung ist beinhaltet eine voll ausgestattete Küche. Ebenso ist ihr ein Kellerabteil zugeordnet. Es gibt Beschattungen an allen Fenstern.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet (mit Verlängerungsoption).
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) werden verbrauchsabhängig und zusätzlich verrechnet.
Der Standort liegt nur wenige Gehminuten vom prachtvollen Schloss Belvedere und seinen weitläufigen Parkanlagen entfernt, die nicht nur ein kulturelles Highlight, sondern auch eine grüne Oase mitten in der Stadt darstellen. In unmittelbarer Umgebung finden sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, charmante Cafés, internationale Restaurants sowie erstklassige Bildungseinrichtungen, darunter die TU Wien.
Die Verkehrsanbindung ist hervorragend: Die Station Hauptbahnhof Wien ist fußläufig erreichbar und bietet nationale wie internationale Zugverbindungen sowie Anschluss an die U-Bahn-Linie U1, mehrere Straßenbahnlinien (z. B. 1, 18, D, O) und Buslinien. Auch mit dem Auto ist die Lage durch die Nähe zum Gürtel und zur Schnellstraße A23 optimal erschlossen.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.