
Sonnig & groß im 3. OG: 2-Zimmer-Wohnung zu mieten in 1180 Wien
Großzügig wohnen im Neubau in 1180 Wien
In einem gepflegten Neubau gelangt im 3. OG diese großzügige und helle 2-Zimmer-Wohnung in Vermarktung.
Die Wohnung Top 9 erstreckt sich auf großzügige ca. 67,5 m² Wohnfläche und zählt zwei Zimmer - sie teilt sich wie folgt:
Vorraum, separates WC mit Handwaschbecken, schönes Badezimmer mit Dusche, Wanne, Waschtisch und Waschmaschinenanschluss, geräumiges Wohnzimmer mit Zugang zur separaten (mit Schiebetür abgetrennten) und voll ausgestatteten Küche, großes Schlafzimmer mit eigenem Schrank-/Abstellraum.
Die Wohnung ist mit schönem Parkett ausgelegt. Sie verfügt über eine Einbauküche und manuelle Außenjalousien. Durch die Lage im 3. OG und die Ausrichtung nach Südwesten ist sie sehr sonnig und hell. Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet. Ein Fahrradraum sowie ein kleiner Hofbereich in der Liegenschaft sind vorhanden.
Ausstattung und Kosten
Ausstattung
Energieausweis & Zertifizierungen
Kosten
Lage
Die Staudgasse 84 befindet sich in einer beliebten Wohnlage im 18. Wiener Gemeindebezirk.
Die Umgebung überzeugt durch eine charmante Mischung aus urbanem Flair, ruhigen Wohnstraßen und zahlreichen Nahversorgungsangeboten.
Dank der guten öffentlichen Verkehrsanbindung sind die Innenstadt sowie wichtige Knotenpunkte Wiens rasch und bequem erreichbar (z.B. durch Straßenbahnlinien 9, 40, 41 & 42).
Distanz
Rechtliche Hinweise
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.



























