
Ihr neuer Wohntraum teilt sich wie folgt auf:
- Vorraum
- Wohnbereich inklusive Einbauküche
- Abstellraum mit Waschmaschinenanschluss
- Badezimmer mit Fenster und bodentiefer Dusche
- separates WC
- zwei Schlafzimmer, wobei das zweite Zimmer nur über das erste Zimmer begehbar ist (Durchgangszimmer)
- ein weiteres kleines Schlafzimmer
Ein Plan liegt uns leider nicht auf.
Die Nebenkosten (Strom, Heizung und Wasser) sind verbrauchsabhängig und fallen zusätzlich an.
Die Wohnung wird auf 5 Jahre befristet vermietet. Kündigungsverzicht 1 Jahr.
Die Wohnung ist nicht barrierefrei begehbar, ein Lift zur Wohnung ist nicht vorhanden.
Die Nahversorgung ist hervorragend: Supermärkte, Bäckereien, Apotheken, Banken sowie zahlreiche Cafés und Restaurants befinden sich in unmittelbarer Gehweite. Darüber hinaus bietet die Umgebung ein vielfältiges Kultur- und Freizeitangebot mit dem Belvedere, dem Botanischen Garten, der Karlskirche sowie der Wiener Innenstadt, die in wenigen Minuten erreichbar sind. Botanischer Garten der Universität Wien Karlskirche
Die öffentliche Verkehrsanbindung ist ausgezeichnet. Die Straßenbahnlinie D hält nahezu vor der Haustüre und verbindet die Liegenschaft direkt mit dem Stadtzentrum. Die Linien 1, 18 und O sowie die S-Bahn-Station Quartier Belvedere und der Wiener Hauptbahnhof sind in wenigen Gehminuten erreichbar und gewährleisten optimale Verbindungen innerhalb Wiens sowie in den regionalen und internationalen Bahnverkehr. Straßenbahnlinie D Wien Hauptbahnhof Haltestelle Wien Quartier Belvedere
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.