2 Zimmer Dachgeschoßwohnung mit Terrasse Nähe Esterhazypark zu mieten in 1060 Wien
Diese gemütliche Dachgeschosswohnung befindet sich in einem Altbau in ausgezeichneter Lage. In nur wenigen Gehminuten erreichen Sie die Mariahilfer Straße mit ihren zahlreichen Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten, das beliebte Apollo Kino sowie den Esterhazypark mit dem bekannten Haus des Meeres.
Die Wohnung verfügt über eine Nutzfläche von ca. 70,63 m² und überzeugt durch eine durchdachte Raumaufteilung. Herzstück der Wohnung ist die großzügige Wohnküche, von der aus Sie direkt auf die rund 5 m² große Terrasse gelangen, die zu entspannten Momenten im Freien einlädt und einen schönen Ausblick bietet. Die Kochnische ist bereits mit allen notwendigen Anschlüssen vorbereitet. Sie erhalten vom Vermieter eine Gutschrift in der Höhe von € 500,- für Herd und Spüle.
Für wohlige Wärme sorgt eine Gasetagenheizung. Das Badezimmer ist mit einer Badewanne sowie einem Waschbecken ausgestattet und bietet Raum zur Erholung. Vom Vorraum aus sind sowohl die separat begehbare Toilette als auch ein praktischer Abstellraum erreichbar.
Die Wohnung befindet sich im Dachgeschoss des Hauses und wird unbefristet vermietet.
Raumaufteilung:
- Vorraum
- Abstellraum
- Wohnküche
- Schlafzimmer
- Badezimmer
- Toilette
- Terrasse
Verkehrsanbindung:
Durch die Nähe der Haltestellen „Haus des Meeres“ und „Magdalenenstrasse“ sowie „Neubaugasse“ ist ein guter Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz mit folgenden Linien gegeben:
• Autobus 13A, 14A, 57A
• U-Bahn U3
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.