
Wunderbare Altbau-Wohnung in ruhiger Lage nahe Auhofstraße
Die Wohnung erstreckt sich auf knapp über 70 m², zählt drei Zimmer und bietet folgende Aufteilung:
einladendes Vorzimmer, separate, voll ausgestattete Küche, Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer, Duschbadezimmer mit Waschmaschinenanschluss und WC.
Das Wohnzimmer und eines der Schlafzimmer sind straßenseitig ausgerichtet, Küche und das zweite Schlafzimmer sind gartenseitig ausgerichtet. Die Wohnung befindet sich aufgrund der Hanglage im Souterrain unter Straßenniveau.
Die Wohnung gelangt zur befristeten Vermietung auf 5 Jahre, eine Verlängerungsoption besteht.
Die Wohnung ist mit hochwertigen Parkettböden und eleganten Fliesen ausgestattet.
Zur Wohnung dazu gibt es ein Kellerabteil. Ebenso gibt es einen schönen Gemeinschaftsgarten.
Die Wohnung ist derzeit noch vermietet und anschließend finden kleine Arbeiten statt. Zur Neuvermietung steht sie daher ab Mitte August wieder zur Verfügung.
Die Lage ist ausgezeichnet. Zwischen Hietzinger Hauptstraße und Auhofstraße gelegen finden Sie Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie öffentliche Verkehrsmittel (Buslinien 53, 54 und 55B und U4 Ober St.Veit) in nur wenigen Gehminuten.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.