
Wohnen im Botschaftsviertel
Die Wohnung erstreckt sich insgesamt auf ca. 169 m² mit fast 3 m² Loggia. Sie zählt vier Zimmer und teilt sich auf wie folgt:
kleine, hofseitige Loggia, geräumiger Vorraum, Gäste-WC mit Handwaschbecken und Fenster, Wirtschaftsraum mit Waschmaschinenanschluss, äußerst großzügiges Wohnzimmer mit Kamin und wundervoll verzierter und vergläserter Abtrennung zur Küche, Schlafzimmer mit kleinem Vorraum und Badezimmer en suite (Wanne und Waschtisch), ein weiteres großes Schlafzimmer mit Badezimmer en suite (Wanne, Dusche, WC, Doppelwaschtisch).
Die Wohnung ist im Mezzanin der Liegenschaft gelegen. Das Haus beeindruckt schon beim Eintreten durch den traumhaft schönen Eingangsbereich.
Die Wohnung wird auf unbefristete Mietdauer vergeben.
Das Objekt wurde soeben frisch ausgemalt und der Parkettboden geschliffen und neu versiegelt. Sie zeigt sich damit wieder in bestem Zustand.
Das Objekt befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Schloss Belvedere im Wiener Botschaftsviertel. Zahlreiche Restaurants, Supermärkte und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs sind fußläufig binnen weniger Minuten erreichbar. Durch die Straßenbahnlinie D sowie die U1 und die Nähe zum Hauptbahnhof, ist die Wohnung ideal an das das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.