Großzügige DG-Wohnung nahe Landstraßer Hauptstraße
Die Wohnung befindet sich im 2. Dachgeschoß (letzter Stock), erstreckt sich auf über 80 m² mit zusätzlich ca. 8 m² Terrasse und bietet folgende Aufteilung:
kleines Vorzimmer, separate, voll ausgestattete Einbauküche, großzügiges Wohnzimmer mit Zugang zur südostseitig ausgerichteten Terrasse, Schlafzimmer mit Badezimmer en-suite, ausgestattet mit Wanne, Waschbecken und Waschmaschinenanschluss, ein praktischer Abstellraum sowie ein extra WC mit Handwaschbecken.
Die Wohnung ist mit Kühlungen, hochwertigen Parkettböden, neutral verfliesten Sanitärräumen und einer Komplettküche ausgestattet. Großzügige Fensterflächen schaffen ein angenehmes, modernes Wohnflair.
Ein Kellerabteil ist der Wohnung zugeordnet. Eine Fahrradabstellmöglichkeit ist im Haus vorhanden.
Zusätzlich zur Gesamtmiete fällt ein monatliches Akonto für Heizung und Warmwasser in der Höhe von aktuell ca. € 153,97 brutto pro Monat an.
Durch die Nähe zur Landstraßer Hauptstraße befindet sich die Wohnung umgeben von bester Infrastruktur. Sämtliche Geschäfte des täglichen Lebens - Supermärkte, Apotheke, Bäcker, Drogerie, etc. sind fußläufig erreichbar. Öffentliche Verkehrsmittel: U3 Kardinal Nagl-Platz, 71 und 74A
Wir sind eine Tochtergesellschaft der ÖRAG-Österreichische Realitäten AG, Wien, genannt ÖRAG, und es besteht daher unter Umständen ein sonstiges wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zur ÖRAG und ihren anderen Tochtergesellschaften in Österreich. Das Naheverhältnis zur ÖRAG ergibt sich zB aus der Tatsache, dass die ÖRAG das Objekt für den Eigentümer verwaltet. Es kann aber auch ein wirtschaftliches Naheverhältnis im Sinne des Maklergesetzes zum Auftraggeber, also dem bzw. den Eigentümern bestehen, wenn wir laufend bzw. regelmäßig für diesen Auftraggeber als Makler tätig werden. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben oder eine weitere Aufklärung wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an unseren Mitarbeiter. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin und halten fest, dass wir für den Auftraggeber (Vermieter) tätig werden.
Ein Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter kommt nicht zustande, weswegen der Mieter auch bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit der ÖRAG nicht zur Zahlung einer Provision verpflichtet ist.
Weitere Immobilien finden Sie auf unserer Website www.oerag.at.